Probleme am Motor sind der Albtraum aller Autofahrer – besonders, wenn sie bereits kurz nach dem Kauf eines Fahrzeugs auftreten. Die Gewährleistung schützt bei einem Motorschaden. Sie bezieht sich auf versteckte Mängel, die schon beim Kauf vorhanden waren. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Ansprüche Sie haben, wie die Beweislast geregelt ist und welche Optionen bestehen, wenn die Werkstatt nicht kooperiert.
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt bei Neuwagen in der Regel zwei Jahre und mindestens ein Jahr bei Gebrauchtwagen, die von Händlern verkauft werden. Im Fall eines Privatverkaufs kann diese Absicherung komplett entfallen. Tritt bis zur Gewährleistungsfrist ein Motorschaden bei Ihrem Auto auf, haftet häufig der Verkäufer. Das Sicherheitsnetz greift allerdings nur, wenn der Defekt bereits beim Kauf bestand.
Gerade bei Motorschäden kommt es häufig zum Streit zwischen Käufern und Verkäufern, weil unklar ist, wer haftet. Greift die Gewährleistung nicht, müssen Betroffene mit hohen Einbußen rechnen, wenn sie den Es gilt die sogenannte Beweislastumkehr:
Ein Motorschaden innerhalb der Gewährleistung ist somit vor allem in den ersten Monaten einfacher durchzusetzen. Achten Sie deshalb unbedingt auf erkennbaren Leistungsverlust, ungewöhnliche Geräusche aus dem Motorraum und die Motorkontrollleuchte.
Wenn die Gewährleistung bei Ihrem Motorschaden greift, müssen Sie das Fahrzeug nicht als defektes Auto verkaufen. Ihnen stehen mehrere Optionen offen:
Gerade bei einem teuren Motorschaden ist es oft sinnvoll, im Rahmen einer Gewährleistung die Rückabwicklung zu prüfen. Reparaturen kosten schnell mehrere tausend Euro, die der Verkäufer innerhalb der Gewährleistungsfrist zu tragen hat. Doch auch die Reparatur kann sich lohnen, da Fehlfunktionen oft auf anfängliche Produktions- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Diese können durch Reparatur oder Austausch gut beseitigt werden.
Damit Käufer Ihre Rechte bei einem Motorschaden in der Gewährleistung durchsetzen können, gilt es, umsichtig zu handeln:
Wer diese Punkte beachtet, erhöht seine Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung eventueller Ansprüche. Sollte die Gewährleistung bei Ihrem Motorschaden nicht greifen, weil dieser auf unsachgemäße Nutzung, falsche Wartung oder eigenmächtige Reparaturen zurückzuführen ist, helfen wir Ihnen weiter.
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Nein, Motorprobleme durch natürlichen Verschleiß sind nicht von der Gewährleistung abgedeckt. Entscheidend ist, ob ein Mangel innerhalb der Frist schon beim Kauf vorhanden war. Zudem tritt normaler Verschleiß meist erst nach einer gewissen Laufleistung oder längeren Nutzungszeit auf, die über die Gewährleistung hinausgeht.
Bei der Gewährleistung im Rahmen eines Motorschadens müssen Käufer diese zunächst oft selbst zahlen. Gewinnen Sie jedoch den Anspruch, kann der Verkäufer verpflichtet werden, die Kosten zu übernehmen.
In diesem Fall sollten Sie eine schriftliche Frist setzen und rechtliche Schritte prüfen. Bei klarer Rechtslage haben Käufer sehr gute Chancen. In vielen Fällen reicht schon ein anwaltliches Schreiben, um die Gewährleistung bei einem Motorschaden erfolgreich durchzusetzen.
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